Aufgaben

(1) Der Abwasserzweckverband hat die Aufgabe im Verbandsgebiet die öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlagen zu planen, zu errichten, zu erneuern, zu betreiben, zu unterhalten und zu verwalten, soweit sie für die Abteilung und Reinigung von anfallenden Abwasser, Schlämmen aus Kleinkläranlagen und den Inhalt aus abflusslosen Gruben aus dem Abwasserzweckverbandsgebiet notwendig sind.

(2) Die Planung und der Bau von Anlagen zur Abwasserbeseitigung erfolgt in Abstimmung mit den Verbandsmitgliedern.

(3) Der Abwasserzweckverband erhebt Gebühren von den Benutzern seiner Einrichtungen. Der Abwasserzweckverband ist zum Erlass entsprechender Satzungen über den Anschluss- und Benutzungszwang sowie über die Erhebung von Gebühren und Beiträgen befugt SächsKomZG.

Wir sind Ihr kompetenter Ansprechpartner in allen Fragen, die sich mit der Abwasserbeseitigung Ihres Grundstückes beschäftigen.

Bitte sprechen Sie uns an, wenn Sie Fragen bezüglich der Entwässerung Ihres Grundstückes haben. Wir stehen Ihnen gerne beratend zur Seite.